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Entrümpelung
Mannheim

Ratgeber

Haushaltsauflösung mit Wertanrechnung

Was noch etwas wert ist, wer verkaufen darf und woran Sie ein faires Angebot erkennen

Rechtslage und Mannheimer Angaben geprüft am

Kurz beantwortet

Wertanrechnung heißt: Der Betrieb schätzt bei der Besichtigung, was sich weiterverkaufen lässt, und zieht diesen Wert vom Preis der Räumung ab. Die angerechneten Gegenstände gehören danach in der Regel dem Betrieb.

Bei den meisten Haushalten bringt das weniger, als man hofft: Schrankwände, Polstermöbel und Geschirr lassen sich kaum noch verkaufen, Schmuck, Münzen, Uhren und gefragte Designstücke dagegen oft. Mehrere Erben dürfen nur gemeinsam verkaufen, und solange offen ist, ob jemand das Erbe ausschlägt, wird nichts verkauft. Lassen Sie jeden angerechneten Gegenstand einzeln im schriftlichen Angebot aufführen.

Was hat bei einer Haushaltsauflösung noch Wert, und was fast nie?

Entscheidend ist die Nachfrage, nicht das Alter. Als Faustregel nach den Erfahrungen von Entrümpelungsbetrieben:

Oft noch gefragt
Gold- und Silberschmuck, Silberbesteck, Münzen, Markenuhren, Sammlungen wie Briefmarken oder Schallplatten, Designklassiker, gut erhaltene Massivholzmöbel, Gemälde und Porzellan bekannter Hersteller, funktionierende Markengeräte und Profiwerkzeug.
Meist kaum noch gefragt
Große Schrankwände, dunkle Wohnzimmermöbel, Polstergarnituren, einfache Möbel aus Spanplatte, ältere Einbauküchen, Alltagsgeschirr und Kleidung. Das ideelle Gewicht für die Familie ist hier oft viel höher als der Preis, den jemand zahlt.

Edelmetall wird nach Gewicht und Material bewertet, Möbel und Dekoration nach Zustand, Seltenheit und Nachfrage.

Wer darf verkaufen oder anrechnen lassen?

Eine Wertanrechnung ist ein Verkauf. Wer verkaufen darf, hängt vom Fall ab:

Der Eigentümer selbst
Wer lebt und selbst entscheiden kann, entscheidet über seinen Hausrat. Angehörige helfen bei Besichtigung und Papieren.
Mehrere Erben
Hinterlässt jemand mehrere Erben, wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen (§ 2032 BGB). Die Erben können über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB). Eine Wertanrechnung braucht also das Einverständnis aller Erben oder eine Vollmacht.
Solange offen ist, ob jemand erbt
Wer Nachlass verkauft oder verschenkt, kann damit das Erbe angenommen haben. Danach ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich (§ 1943 BGB). Mehr dazu im Ratgeber Wohnungsauflösung nach einem Todesfall.
Bei Vollmacht oder Betreuung
Es kommt darauf an, was die Vollmacht oder der Aufgabenbereich des Betreuers umfasst. Mehr dazu im Ratgeber Wohnungsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim.

Halten Sie das Einverständnis der Erben kurz schriftlich fest, am besten mit der Liste der Gegenstände, um die es geht.

Wie funktioniert Wertanrechnung, und wie wird gerechnet?

Der Betrieb besichtigt die Wohnung, schätzt, was sich verwerten lässt, und nennt im Angebot den Preis der Räumung und den Wert der angerechneten Gegenstände. Sie zahlen die Differenz. Am Räumungstag nimmt der Betrieb die angerechneten Gegenstände mit.

Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen

Die Räumung einer Drei-Zimmer-Wohnung mit 80 m² kostet nach dem Rechner dieser Seite meist 1.600 € bis 2.800 €. Angenommen, der Betrieb nennt 1.800 Euro. Er schätzt eine Standuhr, Silberbesteck und eine Münzsammlung auf zusammen 400 Euro. Dann steht im Angebot: Räumung 1.800 Euro, angerechnet 400 Euro, Rechnung 1.400 Euro.

Der angerechnete Wert liegt in der Regel unter dem, was Sie beim Verkauf an Privatleute erzielen könnten, denn der Betrieb trägt Aufwand und Risiko des Weiterverkaufs. Dafür ersparen Sie sich Inserate, Anfragen und Termine.

Selbst verkaufen oder anrechnen lassen?

Selbst verkaufen
Mehr Ertrag ist möglich. Dafür brauchen Sie Zeit für Fotos, Inserate, Anfragen und Besichtigungstermine, und fremde Menschen kommen in die Wohnung. Nicht jedes Inserat findet einen Käufer.
Anrechnen lassen
Bequem und sofort verrechnet, auch unter Zeitdruck. Der Ertrag ist meist niedriger, und Sie müssen dem Angebot vertrauen können.
Spenden
Kein Erlös, aber die Möbel finden einen neuen Ort. Rufen Sie vorher an: Ob Möbel angenommen werden und wer abholt, entscheidet jede Einrichtung selbst.
Schätzen lassen
Bei Kunst, Schmuck und Antiquitäten schafft eine unabhängige Schätzung einen Maßstab, bevor Sie zusagen oder verkaufen. Sie kostet meist etwas und gibt Ihnen einen Maßstab für das Angebot.

Auch eine Kombination ist möglich: Wertvolles gezielt prüfen oder selbst verkaufen und den Rest samt Räumung zum Festpreis abgeben.

Woran erkenne ich ein faires Angebot?

  • Es gibt eine Besichtigung vor OrtEin Preis am Telefon, ohne die Wohnung zu sehen, ist eine Schätzung, kein Angebot.

  • Es ist schriftlichMit Preis der Räumung, Umfang (Entsorgung, besenrein, Termin) und der Anrechnung.

  • Angerechnete Gegenstände stehen einzeln darinMit Wert je Posten, nicht als Pauschale „Wertanrechnung“.

  • Sie sehen den Preis ohne und mit AnrechnungNur so können Sie vergleichen, was die Anrechnung wirklich bringt.

  • Zwei bis drei Angebote liegen vorSo sehen Sie, ob ein Angebot hoch oder niedrig liegt.

  • Erinnerungsstücke sind ausgenommenWas Sie behalten möchten, steht nicht im Angebot.

Muss ich den Erlös versteuern?

In aller Regel nicht. Private Veräußerungsgeschäfte mit beweglichen Sachen sind nur steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt, und Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind ausgenommen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Bei unentgeltlichem Erwerb wird dem Erwerber die Anschaffung durch den Vorbesitzer zugerechnet (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG); für geerbten Hausrat zählt also meist der Kauf durch die verstorbene Person. Außerdem bleiben Gewinne steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus solchen Geschäften im Jahr unter 1.000 Euro liegt (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Das gilt auch, wenn der Betrieb den Wert anrechnet.

Hatte die verstorbene Person einen Gegenstand erst kurz vor ihrem Tod gekauft oder geht es um größere Summen, fragen Sie eine Steuerberatung. Sie klärt auch, wie das bei Ihrem Erbe im Einzelnen gilt.

Zeitplan zum Abhaken

Die Haken bleiben in diesem Browser gespeichert. Sie können die Liste auch ausdrucken.

Vor der Besichtigung
Bei der Besichtigung
Nach dem Angebot
Am Räumungstag und danach

Was geschieht in Mannheim mit dem, was keinen Wert hat?

Jeder Mannheimer Haushalt kann im Jahr einmal bis zu 8 m³ oder zweimal bis zu 4 m³ Sperrmüll kostenlos abholen lassen. Anmelden geht über die Behördennummer 115 oder online, die Wartezeit beträgt in der Regel etwa 30 Arbeitstage. Sperrmüll und Elektroschrott werden von verschiedenen Fahrzeugen abgeholt und müssen getrennt am Gehweg stehen.Sperrmüll anmelden bei der Stadt Mannheim.

Selbst anliefern können Sie beim Recyclinghof Im Morchhof und beim ABG-Recyclinghof Friesenheimer Insel. Angenommen werden nur Abfälle aus Mannheimer Haushalten, und wer für jemand anderen anliefert, braucht eine Vollmacht und eine Kopie des Nachweises (Nachweispflicht, Öffnungszeiten).

Wenn Sie die Räumung abgeben möchten

Über diese Seite können Sie einen Festpreis für die Haushaltsauflösung bei einem Entrümpelungsbetrieb aus Mannheim anfragen. Wir leiten Ihre Anfrage in Ihrem Auftrag weiter, der Betrieb meldet sich bei Ihnen. Schreiben Sie in die Anfrage, ob Sie ein Angebot mit Wertanrechnung wünschen.

Zur Haushaltsauflösung in Mannheim

Quellen

Alle Angaben geprüft am an den hier verlinkten Gesetzestexten und Seiten.

  1. § 2032 BGB, Erbengemeinschaft
  2. § 2040 BGB, Verfügung über Nachlassgegenstände
  3. § 1943 BGB, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  4. § 23 EStG, Private Veräußerungsgeschäfte
  5. Stadt Mannheim, Sperrmüll anmelden
  6. Stadt Mannheim, Recyclinghöfe
  7. Stadt Mannheim, Nachweispflicht auf den Recyclinghöfen

Dieser Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Angaben dazu, was Wert hat, sind Erfahrungswerte und keine Schätzung Ihrer Gegenstände. Für Kunst, Schmuck und Antiquitäten lassen Sie eine Schätzung einholen, für Ihren Fall fragen Sie eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Steuerberatung.