Ratgeber
Wohnungsauflösung nach einem Todesfall
Wer räumen darf, wer zahlt und was zuerst kommt
Rechtslage und Mannheimer Angaben geprüft am
Kurz beantwortet
Räumen darf die Wohnung, wer erbt. Bezahlt wird die Räumung aus dem Nachlass, also aus dem, was die verstorbene Person hinterlässt; reicht das nicht, stehen die Erben dafür ein. Wer überlegt, das Erbe auszuschlagen, sollte bis zur Entscheidung nichts verkaufen, verschenken oder wegwerfen. Für die Ausschlagung bleiben in der Regel sechs Wochen.
Eine Mietwohnung geht zuerst an Ehepartner oder Angehörige, die mit in der Wohnung gelebt haben. Lebte die verstorbene Person allein, läuft der Vertrag mit den Erben weiter. Sie können ihn innerhalb eines Monats mit der gesetzlichen Frist kündigen, das sind knapp drei Monate.
Was muss ich sichern, bevor etwas weggeworfen wird?
Bevor ein Teil der Wohnung geleert wird, lohnt ein ruhiger Durchgang mit einer Kiste für Unterlagen und einer für Wertsachen.
Testament und VorsorgeunterlagenEin gefundenes Testament müssen Sie beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB), auch wenn Sie es für ungültig halten.
Ausweise und UrkundenPersonalausweis, Geburts- und Heiratsurkunde, Familienstammbuch. Bestatter und Standesamt brauchen sie.
Verträge und BescheideMietvertrag, Kontoauszüge, Versicherungen, Rentenbescheide, Strom, Telefon, Abos. Daraus ergibt sich, was gekündigt werden muss.
Bargeld, Schmuck, SparbücherFotografieren, aufschreiben und sicher verwahren. Verteilt wird erst, wenn klar ist, wer erbt.
Fotos, Briefe, ErinnerungsstückeFragen Sie alle Angehörigen, was sie aufbewahren möchten, bevor geräumt wird.
Computer, Handy, SpeicherkartenNicht entsorgen: Darauf liegen Fotos, Zugänge und Verträge.
ZählerständeStrom, Gas und Wasser beim ersten Besuch fotografieren und am Ende noch einmal.
Darf ich ohne Erbschein in die Wohnung und räumen?
Ja, Erbe wird man mit dem Tod, nicht erst mit dem Erbschein (§ 1922 BGB). Auch der Besitz an der Wohnung und den Sachen geht automatisch auf die Erben über (§ 857 BGB). Der Erbschein ist nur ein Nachweis, den das Nachlassgericht auf Antrag ausstellt (§ 2353 BGB). Vermieter und Banken verlangen oft einen Nachweis, bevor sie Schlüssel herausgeben oder Konten freigeben.
Wichtiger als der Erbschein ist die Frage, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen wollen. Die Wohnung zu sichern, Lebensmittel zu entsorgen und Unterlagen zu suchen, gilt in der Regel nicht als Annahme. Wer aber Möbel verkauft, Wertsachen verteilt oder die Wohnung leer räumt, verhält sich wie ein Erbe. Das kann als Annahme gewertet werden, und danach ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich (§ 1943 BGB). Ist der Nachlass vielleicht überschuldet, warten Sie mit der Räumung, bis Sie entschieden haben.
Wie lange muss nach dem Tod noch Miete gezahlt werden?
Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod. Hat ein Ehe- oder Lebenspartner mit in der Wohnung gelebt, tritt er in den Vertrag ein, sonst Kinder oder andere Angehörige aus dem Haushalt (§ 563 BGB). Sie können innerhalb eines Monats erklären, dass sie die Wohnung nicht behalten wollen.
Lebte niemand sonst dort, geht der Vertrag auf die Erben über (§ 564 BGB). Erben und Vermieter dürfen dann außerordentlich kündigen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben. Es gilt die gesetzliche Frist: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein und wirkt zum Ende des übernächsten Monats (§ 573d BGB). Sie muss schriftlich sein, mit Unterschrift (§ 568 BGB).
Beispiel
Sie erfahren am 12. Mai vom Tod Ihres Vaters, der allein gewohnt hat. Der dritte Werktag im Mai ist vorbei. Geht Ihre Kündigung bis zum dritten Werktag im Juni beim Vermieter ein, endet der Mietvertrag am 31. August. Die Miete für Juni, Juli und August wird aus dem Nachlass gezahlt. Bis dahin muss die Wohnung geräumt sein.
Achtung: Die Kündigungsfrist von einem Monat endet vor der Ausschlagungsfrist von sechs Wochen. Wer noch nicht weiß, ob er erbt, sollte sich vor der Kündigung beraten lassen.
Ob Sie zum Auszug renovieren müssen, steht im Mietvertrag; als Erbe übernehmen Sie ihn so, wie er ist. Ob eine solche Klausel wirksam ist, kann ein Mieterverein oder eine Anwältin prüfen.
Wer bezahlt die Wohnungsauflösung?
Die Kosten der Räumung gehören in der Regel zu den Nachlassverbindlichkeiten, für die die Erben einstehen (§ 1967 BGB). Das gilt genauso für die Beerdigung (§ 1968 BGB). Wer zahlt, hängt davon ab, wie es mit dem Erbe weitergeht:
- Sie nehmen das Erbe an
- Die Erben zahlen, am besten aus dem Geld der verstorbenen Person. Mehrere Erben teilen sich die Kosten. Ist der Nachlass überschuldet, lässt sich die Haftung auf den Nachlass beschränken; dazu sollten Sie sich beraten lassen.
- Sie schlagen das Erbe aus
- Sie müssen nicht räumen und nicht zahlen. Das Erbe geht an die Nächsten in der Erbfolge, die ebenfalls ausschlagen können. Die Ausschlagung erklären Sie beim Nachlassgericht oder lassen sie von einem Notar beglaubigen (§ 1945 BGB).
- Es gibt keine Erben, oder alle schlagen aus
- Das Nachlassgericht kann einen Nachlasspfleger bestellen, der sich um die Wohnung kümmert (§ 1960 BGB). Am Ende erbt das Bundesland, in dem die Person zuletzt gewohnt hat (§ 1936 BGB). Die Räumung wird dann aus dem Nachlass bezahlt, nicht von den Angehörigen.
Haben Sie vor der Ausschlagung schon etwas Dringendes für den Nachlass bezahlt, können Sie das in der Regel vom späteren Erben zurückverlangen (§ 1959 BGB).
Was kostet die Räumung und zählt sie bei der Erbschaftsteuer?
Eine normal eingerichtete Zwei-Zimmer-Wohnung mit 60 m² kostet nach bundesweiten Richtwerten meist 1.200 € bis 2.100 €. Etage, Aufzug und Sonderabfall verändern den Preis, verkaufbare Möbel können ihn senken. Eine Spanne für Ihre Wohnung zeigt der Kostenrechner.
Für die Erbschaftsteuer dürfen Erben die Kosten der Bestattung, des Grabmals, der Grabpflege und der Abwicklung des Nachlasses abziehen. Ohne Nachweis werden dafür pauschal 15.000 Euro angesetzt (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Belege brauchen Sie nur, wenn die Kosten zusammen höher sind. Ob die Räumung im Einzelfall dazuzählt, entscheidet das Finanzamt. Wichtig ist das nur, wenn überhaupt Erbschaftsteuer anfällt.
Zeitplan zum Abhaken
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Welche Stellen sind in Mannheim zuständig?
Nachlassgericht
Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 FamFG). In Mannheim ist das das Amtsgericht Mannheim, Nachlassgericht, A2, 1, 68159 Mannheim, Telefon 0621 292-1545. Eine Ausschlagung können Sie dort ohne Termin zu festen Zeiten erklären; bringen Sie einen gültigen Ausweis mit. Die aktuellen Zeiten stehen auf der Seite des Gerichts. Rechtsberatung gibt das Gericht nicht.
Sperrmüll
Jeder Mannheimer Haushalt kann im Jahr einmal bis zu 8 m³ oder zweimal bis zu 4 m³ Sperrmüll kostenlos abholen lassen. Anmelden geht über die Behördennummer 115 oder online. Rechnen Sie mit etwa 30 Arbeitstagen Wartezeit. Sperrmüll und Elektroschrott werden von verschiedenen Fahrzeugen abgeholt und müssen getrennt am Gehweg stehen. Mehrmengen und Wunschtermine kosten Gebühren. Sperrmüll anmelden bei der Stadt Mannheim.
Recyclinghöfe
Selbst anliefern können Sie beim Recyclinghof Im Morchhof 37 und beim ABG-Recyclinghof Friesenheimer Insel. Beide nehmen auch Farben, Chemikalien, Batterien und Leuchtstoffröhren in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an. Angenommen werden nur Abfälle aus Mannheimer Haushalten: Zeigen Sie einen Ausweis oder den Gebührenbescheid vor. Wer für jemand anderen anliefert, braucht eine Vollmacht und eine Kopie des Nachweises. Wie das nach einem Todesfall geht, fragen Sie am besten vorher unter 115. Öffnungszeiten der Recyclinghöfe.
Wenn Sie die Räumung abgeben möchten
Über diese Seite können Sie einen Festpreis für die Wohnungsauflösung bei einem Entrümpelungsbetrieb aus Mannheim anfragen. Wir leiten Ihre Anfrage in Ihrem Auftrag weiter, der Betrieb meldet sich bei Ihnen.
Quellen
Alle Angaben geprüft am an den hier verlinkten Gesetzestexten und Seiten.
- § 1922 BGB, Gesamtrechtsnachfolge
- § 857 BGB, Besitz geht auf den Erben über
- § 1943 BGB, Annahme und Ausschlagung
- § 1944 BGB, Ausschlagungsfrist
- § 1945 BGB, Form der Ausschlagung
- § 1959 BGB, Geschäftsführung vor der Ausschlagung
- § 1960 BGB, Sicherung des Nachlasses, Nachlasspfleger
- § 1936 BGB, Erbrecht des Staates
- § 1967 BGB, Nachlassverbindlichkeiten
- § 1968 BGB, Beerdigungskosten
- § 2259 BGB, Ablieferung eines Testaments
- § 2353 BGB, Erbschein
- § 563 BGB, Eintritt in den Mietvertrag
- § 564 BGB, Mietvertrag mit dem Erben, Kündigung
- § 568 BGB, Schriftform der Kündigung
- § 573d BGB, gesetzliche Kündigungsfrist
- § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, Erbfallkosten
- § 343 FamFG, zuständiges Nachlassgericht
- Amtsgericht Mannheim, Nachlassgericht
- Stadt Mannheim, Sperrmüll anmelden
- Stadt Mannheim, Recyclinghöfe
- Stadt Mannheim, Nachweispflicht auf den Recyclinghöfen
Dieser Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage und ist keine Rechtsberatung. Für Ihren Fall wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Erbrecht oder an einen Notar. Fragen zum Verfahren beantwortet das Nachlassgericht.